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Allgemeine Geschäftsbedingungen Walter-Photographie

Walter Predatsch (Walter-Photographie)

 Wien 1230, Brüder-Albert-Gasse 2/10/4

  1. Allgemeines

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen von Walter-Photographie. Die AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsvorgänge, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens nach Vertragsabschluss gelten die AGB als angenommen. Sollten einzelne dieser Bestimmungen - gleich aus welchem Grund - nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es gilt ausnahmslos österreichisches Recht.

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1.2 Der Fotograf erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit. Abweichende Vereinbarungen können rechtswirksam nur schriftlich getroffen werden.

1.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Angebot, Vertragsabschluss

2.1 Die Angebote des Fotografen sind freibleiben und verbindlich.

2.2 Im Falle einer Verhinderung des Fotografen durch höhere Gewalt bemüht sich der Fotograf einen gleichwertigen Ersatz Fotografen zu finden und zu beauftragen, oder wenn der Kunde damit einverstanden ist den Termin zu Verschieben. Ein Schadenersatzanspruch ist in allen Bereichen ausgeschlossen.

2.3 Die Erteilung eines Auftrags an den Fotografen kann sowohl schriftlich per Brief,

WhatsApp, E-Mail, als auch mündlich (persönlich, telefonisch) erfolgen. Der Fotograf übermittelt dem Auftraggeber innerhalb angemessener Zeit nach Einlangen des Auftrags eine Auftragsbestätigung (Angebotsannahme) oder informiert ihn über die Ablehnung des Auftrags. Durch die Annahme kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber zustande, wodurch die wechselseitige Leistungspflicht ausgelöst wird.

3. Leistung, Gewährleistung

 

3.1 Der Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag zum Teil durch Dritte (Grafikdesigner, Labore, Fotobuch-Hersteller etc.) ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, des Aufnahmeorts und der angewendeten optischen technischen (fotografischen) Mittel. Die genaue Bezeichnung des Auftrages ist dem Angebot bzw. der Anzahlungsrechnung zu entnehmen.

3.2 Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Fotografen liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc.

3.3 Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellung gelten nicht als erheblicher Mangel.

3.4 Der Fotograf verpflichtet sich das bestellte Bildmaterial innerhalb 2 bis 5 Wochen nach vollständiger Bezahlung des Kunden zu übermitteln.

3.5 Der Kunde ist verpflichtet unmittelbar nach Erhalt die gelieferten Fotos oder Fotomaterial Digitale Werke, Ausdrucke, Fotoalben echt. auf grobe Fehler, Mängel, Beschädigungen innerhalb 5 Werktagen zu prüfen, und umgehend den Fotografen darüber zu informieren. Ansonsten gilt der Auftrag, die Arbeit als genehmigt und angenommen.

Es können danach keine Ansprüche mehr geltend zu machen.

Der Kunde erhält ausschließlich Digitales Bildmaterial als *jpg die Übermittelung von RAW (Roh Dateien) sind ausgeschlossen.

4. Zahlung

 

4.1 Der Kunde vereinbart mit dem Fotografen wie der Auftrag bezahlt wird, dies kann Bar oder per Bank - Überweisung erfolgen.

4.2 Offene Rechnungen sind innerhalb auf der Rechnung stehenden Zahlungsziel zu bezahlen.

4.3 Das möglicherweise bereits gelieferte Bildmaterial oder Fotobücher, bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Besitz des Fotografen.

4.4 Bei Buchung einer Hochzeit ist eine Anzahlung für die Reservierung eines bestimmten Datums in der Höhe von 20% den Auftrag wertes zu bezahlen.

4.5 Bei Buchung eines Studio Shooting muss eine Anzahlung von €50.- vom Kunden im Voraus bezahlt werden. Sollte der Termin aus Privaten Gründen bis 1 Woche vor dem geplanten Termin vom Kunden storniert oder abgesagt werden, verbleibt die Anzahlung beim Fotografen.

4.6 Die Restzahlung ist am Tag der Hochzeit oder des Shootings, entweder Bar oder per Bank – Überweisung, oder spätestens nach Rechnungslegung und innerhalb des Zahlungsziels zu bezahlen.

4.7 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Fotograf berechtigt, Schadenersatzansprüche –Verzugszinsen in der Höhe von 3% des Auftrag Wertes zu verrechnen.

Stornierung oder absagen des Auftrages durch den Kunden aus Privaten Gründen

(zb. Trennung des Paares)

4.8 Für Stornierungen von Hochzeitsfotografie Aufträgen durch den Auftraggeber gelten folgende Stornosätze ab der Auftragserteilung als vereinbart.

4.9 Bis 6 Monate vor vereinbarten Termin wird die Anzahlung einbehalten

4.10 Bis 3 Monate vor der Hochzeit werden 30% des Auftrages an den Kunden verrechnet

4.11 Bis 2 Wochen vor der Hochzeit werden 50% des Auftrages an den Kunden verrechnet

4.12 Bis 3 Tage vor der Hochzeit werden 70% des Auftrages an den Kunden verrechnet

Stornierung oder Absagen des Auftrages durch den Kunden aus Erheblichen Gründung (zb. nachweislicher, schwerer Krankheit, Unfall, Spital Aufenthalt etc.)

4.13 Es verbleibt die Anzahlung beim Fotografen, es wird bei einem neuerlichen Termin gegen gerechnet.

5. Urheberrechtliche Bestimmungen

 

5.1 Der Fotograf überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung.​​

5.2 Das bedeutet, es können Bilder für Private Zwecke, zum Drucken, Veröffentlichung in sozialen Netzwerken, oder für privates Fotoalbum erstellt werden, das veröffentlichen auf Privaten Seiten im Internet sind erlaubt.

5.3 Das Bildmaterial darf nicht an Dritte verkauft oder übertragen werden, insbesondere ist es nicht erlaubt das Bildmaterial für kommerzielle Zwecke zu verwenden.

5.4 Für Gewerbliche Zwecke oder der Verkauf des Bildmaterials erfordert die ausdrückliche Zustimmung des Fotografen, und ist nur mit der Erlaubnis des Fotografen erlaubt.

5.5 Das Urheberecht bleibt immer beim Fotografen

5.6 Das Bildmaterial darf in keiner Form vom Kunden verändert, bearbeitet oder umgestaltet werden bzw. der Fotograf muss eine Veränderung des Bildmaterials zustimmen.

6. Archivierung Sicherung

 

6.1 Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten nach Abschluss des Auftrages ist nicht Teil des Auftrages. Der Fotograf wird jedoch die Bildnisse für 2 Jahre archievieren. Im Falle eines Verlustes der Bildnisse des Kunden oder Beschädigungen, stehen dem Kunden keinerlei Ansprüche zu.

7. Ausschluss des Widerrufsrechts

 

7.1 Dem Auftraggeber steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen das Widerrufsrecht zur Widerrufsbelehrung

7.2 Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen

7.3 Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, werde ich Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten habe, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

8. Haftung

 

8.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die er selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Für leichte Fahrlässigkeit wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung resultieren.

8.2 Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Für Mängel, Schäden oder nur teilweise ausgeführte Arbeiten, die auf Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.

8.2 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer darauf hinzuweisen, sollten einzelne Personen der Veröffentlichung von Aufnahmen nicht zustimmen.


 

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